Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland an diesem Tag wurden Frauenrechte ins Grundgesetz aufgenommen (Art. 3, Abs. 2).

Dr. Elisabeth Selber, Frieda Nadig, Helene Weber und Helene Wessel (ich nenne ihre Namen einzeln, weil diese bei Frauen oft genug unterschlagen wurden), vier sehr kluge, unerschrockene und allen Anfeindungen gegenüber standhafte Persönlichkeiten, haben damit den größten frauenpolitischen Erfolg in der bundesrepublikanischen Nachkriegszeit errungen…

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